AGB

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN (AGB)

der KlimaPartner Haustechnische Handels GmbH

§1 Allgemeines - Geltungsbereich

  1. Angebote, Vertragsabschlüsse und Lieferungen erfolgen ausschließlich zu unseren nachstehenden Verkaufsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

  2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§2 Vertragsschluss

  1. Angebote und Preislisten sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf bleibt ausdrücklich vorbehalten. Zeichnerische Unterlagen, Abbildungen, Tabellen, Muster und dergleichen unterliegen dem gesetzlichen Schutz und dürfen ohne unsere Genehmigung weder vervielfältigt noch dritten Personen zur eigenen Benutzung zugänglich gemacht werden. Abweichungen und Konstruktionsänderungen müssen wir uns im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

  2. Der Vertrag kommt unter Vorbehalt zustande, dass wir von unseren Zuliefern rechtzeitig und richtig selbst beliefert werden. Dies gilt nur, wenn die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes. Wir informieren den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung. Eine etwaige, vom Kunden erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich erstattet.

§3 Lieferzeit

  1. Wir sind bestrebt, vereinbarte Lieferzeiten einzuhalten. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Lieferzeit berechtigt jedoch den Käufer zum Rücktritt vom Vertrag. Streiks, Betriebsstörrungen, höhere Gewalt, Mangel an Material oder Arbeitskräften bei uns oder unseren Zulieferern, sowie Vertragsverletzungen des Käufers entbinden uns von der rechtzeitigen Lieferung und berechtigen uns, vom Auftrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art können nicht geltend gemacht werden.

§4 Versand

  1. Wird die Ware auf Wunsch des Käufers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Käufer, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

  2. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel erfolgt mangels Weisung des Käufers nach bestem Ermessen ohne Haftung für billigste oder schnellste Verfrachtung. Eine Gewähr für den gleichzeitigen Abgang mehrerer Stückzahlen oder deren gleichzeitiges Eintreffen am Bestimmungsort kann nicht gegeben werden. Transportversicherung ist Sache des Käufers.

§5 Preise

  1. Unsere Preise verstehen sich, falls nicht ausdrücklich anders angegeben, ausschließlich Verpackung. Unsere Preise sind freibleibend. Umsatzsteuer ist grundsätzlich nicht eingeschlossen, sondern wird von uns zum jeweils geltenden Satz zusätzlich berechnet und gesondert ausgewiesen. Zur Deckung unserer Auftragsbearbeitungskosten bleibt die Berechnung eines Mindermengenaufschlages vorbehalten.

  2. Bei einer Warenrückgabe, zu der der Käufer gesetzlich oder aufgrund dieser AGB nicht berechtigt ist, wird eine Bearbeitungsgebühr von 20% erhoben.

§6 Zahlungsbedingungen

  1. Der Kaufpreis ist netto zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum. Wir gewähren bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum 2% Skonto. Gegenansprüche berechtigen den Käufer nur dann zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung fälliger Zahlungen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Auch die Geltendmachung von Mängelrügen entbinden den Käufer nicht von der fristgerechten Begleichung der Rechnung.

  2. Bei Zahlung nach Fälligkeit werden vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche Verzugszinsen in Höhe von gegenüber Unternehmern 8 Prozentpunkten und gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz berechnet.

  3. Bei Nichterfüllung vereinbarter Zahlungsbedingungen ist der Verkäufer zu weiteren Lieferungen aus abgeschlossenen Verträgen nicht verpflichtet. Der Verkäufer kann in diesem Fall abweichend von vereinbarten Zahlungsbedingungen Barzahlung bei Warenauslieferung für ausstehende Lieferungen verlangen.

§7 Mängelhaftung

  1. Ist der Käufer Unternehmer, setzen die Gewährleistungsrechte des Käufers voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

  2. Mängelansprüche verjähren gegenüber Unternehmern in 12 Monaten und gegenüber Verbrauchern in 24 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Käufer. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.

  3. Wir leisten für Mängel der Ware, die bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlagen, nach unserer Wahl zunächst Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

  4. Wenn die Nacherfüllung fehl schlägt, kann der Käufer nach seiner Wahl grundsätzlich Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

  5. Wenn der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag wählt, steht ihm daneben wegen des Mangels kein Schadensersatzanspruch zu. Entscheidet sich der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung für Schadenersatz, verbleibt die Ware bei ihm, sofern dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Im Falle der arglistigen Vertragsverletzung durch uns gilt dies nicht.

  6. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Käufer oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. 7. Ansprüche aus etwaigen Mängeln in der Lieferung können sich nur auf die einzelnen Stücke beziehen. In dieser Hinsicht gelten die Lieferungen als teilbare Leistungen.

  7. Die Gewährleistung kann nur für schriftliche Zusicherungen im Rahmen handelsüblicher Toleranzen erfolgen. Flexible, insbesondere gewickelte Schläuche, werden in geraden gestrecktem Zustand gemessen, wobei Mehr- oder Minderlängen von 10% vorbehalten sind.

  8. Eine Gewähr für die Funktion von Anlagen, in denen die von uns gelieferte Ware eingebaut ist, übernehmen wir nicht. Von einer Gewähr für Eigenschaften und technische Daten unserer Ware sind wir entbunden, wenn bei der Konstruktion von Anlagen in denen unsere Ware eingebaut wird, nicht hinreichend Rücksicht auf die Eigenart der Ware genommen wird. Mündliche Vereinbarungen, Empfehlungen, Vorschläge über Qualitäten, sowie Konstruktionen für den Einbau in oder die Erstellung von Anlagen und andere Fachauskünfte sind unverbindlich. Wir übernehmen hierfür keine Haftung.

  9. Bei Anfertigung von Teilen nach Angaben oder Zeichnungen des Käufers haftet dieser dafür, das hierdurch keine Patent- oder Schutzrechte Dritter verletzt werden und hat uns bei evtl. Schadenersatzansprüchen schadlos zu stellen. Zur Herstellung von Teilen von uns angefertigte Formen oder Werkzeuge bleiben unser Eigentum auch wenn der Käufer einen Teil der Kosten beigetragen hat.

  10. Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung bzw. den Wohnsitz des Käufers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

  11. Rückgriffsansprüche des Käufers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Käufers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 11 entsprechend.

§8 Haftung

  1. Im Falle leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Gleiches gilt bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

  2. Für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.

  3. Bei Ansprüchen aus Produkthaftung gilt die vorstehende Haftungsbeschränkung nicht. Die Haftungsbeschränkung gilt weiter nicht bei Körper- und Gesundheitsschäden, wenn diese uns zuzurechnen sind oder bei Verlust des Lebens des Käufers.

  4. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Im Falle uns vorwerfbarer Arglist gilt dies nicht. Ansonsten gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§9 Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig entstehenden Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der gegenseitigen Geschäftsverbindung, Eigentum des Verkäufers. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für jeweilige Saldenforderungen des Verkäufers.

  2. Die Bearbeitung oder Verarbeitung der im Eigentum des Verkäufers verbliebenen Ware erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns, ohne dass uns hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Wir erlangen das Eigentum an der durch Bearbeitung oder Verarbeitung entstehenden neuen Sache. Bei Verarbeitung mit anderen nicht dem Käufer gehörenden Waren, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren z. Zt. der Verarbeitung. Für den Fall, dass die von uns gelieferte Ware mit anderen Sachen vermischt oder verbunden wird, gilt dasselbe. Diese Regelung gilt entsprechend beim Einbau der vom Verkäufer gelieferten Ware.

  3. Der Käufer ist ermächtigt, die im Eigentum des Verkäufers stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm untersagt. Alle dem Käufer aus der Weiterveräußerung, einerlei ob dieselbe vor oder nach der Verarbeitung, Vermischung oder dem Einbau erfolgt, zustehenden Kundenforderungen einschließlich aller Nebenrechte tritt der Käufer schon hiermit jetzt an den Verkäufer ab. Für den Fall, dass die Ware nur im Miteigentum des Verkäufers steht oder vom Käufer zusammen mit anderen nicht dem Verkäufer gehörenden Waren - gleichgültig in welchem Zustand - zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die hiermit bereits vollzogene Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe desjenigen Betrages, den der Verkäufer dem Käufer für den fraglichen Teil der Ware berechnet hat.

  4. Der Käufer ist bis auf Widerruf ermächtigt die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Bei Zahlungsverzug des Käufers hat dieser auf Verlangen des Verkäufers alle gewünschten Auskünfte zu erteilen, den Forderungsübergang seinen Kunden anzuzeigen und diesbezügliche Kundenwechsel auf den Verkäufer zu übertragen.

  5. Der Käufer hat dem Verkäufer den Zugriff Dritter auf die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehenden Waren oder auf die abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.

  6. Der Verkäufer wird auf Verlangen des Käufers seine Sicherungen insoweit nach seiner Wahl freigeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen mehr als 20% übersteigt.

§10 Recht, Schriftform, Salvatorische Klausel, Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

  2. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung eines schriftlichen Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

  3. Die Unwirksamkeit einzelnen Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht.

  4. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand Berlin.